für Unternehmen


für Steuerberater
für Privatpersonen


Wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung, nicht um Ihre Steuer- und Rechtsbelange
* Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG nach § 6 Nr. 4 StBerG). Es erfolgt somit keine Steuer- und Rechtsberatung. Die Leistungen umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung.
- Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
- Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Freie Mitarbeiterin
- Geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK
- 35-jährige Erfahrung mit DATEV im Steuerbüro
- Jahresabschlüsse (inkl. Kapitalgesellschaften)
- Finanzbuchhaltung (DATEV und Agenda)
- Lohnbuchhaltung (Lodas + Lohn und Gehalt)
- Bauhaupt- und Baunebengewerbe
- öffentlicher Dienst
- Steuererklärungen
- Sortieren und Ordnen von Unterlagen
- Unterstützung bei der Digitalisierung
- Hilfe bei Briefen und Formularen
- Datenerfassung, Scanservice

